Star Light Consulting
SLC
SLC> Firmengründung Europa> Firmengründung Bulgarien> AG in Bulgarien

Bulgarien

Hier erfahren Sie alles über Bulgarien.

Wir optimieren Steuern

Gemeinsam mit Ihren Steuerberatern erarbeiten wir ein seriöses legales Konzept zur Steueroptimierung.

Workshop

Besuchen Sie einen unserer Businessworkshops auf Mallorca oder Zypern. Namhafte Experten refererieren über Steuerrecht, Unternehmensverlagerung usw.

Partner in einem starken Team


Werden Sie Partner eines internationalen Beraternetzwerkes!

Barrierefreie Version ladenAlle Links unterstreichenDruckansichtEmpfehlung versenden

Aktiengesellschaft Bulgarien

Das Mindestkapital der Aktiengesellschaft beträgt BGN 50.000,- (d.s. ca. EUR 25.000,-). Für Banken-, Versicherungs- und Krankenversicherungs-Aktiengesellschaften wird das Mindestkapital in einem gesonderten Gesetz festgesetzt. Mindestens 25 Prozent des Grundkapitals muss bei der Registrierung eingezahlt sein. Die Gründung von Einmann-Aktiengesellschaften („EAD“) ist erlaubt. Die Satzung ist nicht notariatsaktspflichtig. Bei Gründung mit Sacheinlagen (Immobilien) ist eine notariell beglaubigte Zustimmungserklärung des Einlegenden samt Beschreibung der Sacheinlage notwendig. Die besonderen Bedingungen für das Entstehen und die Tätigkeit einer Publikumsaktiengesellschaft sind in Art. 110ff. des Gesetzes über das öffentliche Angebot von Wertpapieren (GBl. 114/99 idF 105/22.12.2006) geregelt.

Die Organe einer Aktiengesellschaft bestehen aus der Generalversammlung und im Unterschied zu Österreich wahlweise einstufig nur aus einem Direktorenrat oder zweistufig aus Aufsichtsrat und Verwaltungsrat (Art. 219).

Für die Gründungs- und Registrierungsformalitäten und auch für die Erstellung der Statuten empfiehlt sich unbedingt die Einschaltung eines versierten Rechtsanwaltes, bzw. für das Rechnungswesen und die Bilanzerstellung die Einschaltung eines Steuerberaters.

Mit Eintragung in das Handelsregister erlangt eine Aktiengesellschaft Rechtspersönlichkeit.

Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO)
Barrierefreie Version ladenAlle Links unterstreichenDruckansichtEmpfehlung versenden

19 % legal endbesteuert!

Für Steuerpflichtige aus Österreich und Deutschland.

Monatlicher Newsletter

1x pro Monat Top-Infos

Der direkte Vergleich!

Englische Limited, Spanische SL und Slowakische SRO - der direkte Vergleich! Jetzt können Sie selbst entscheiden.