Auffanggesellschaft - eine Begriffsdefinition
Eine Auffanggesellschaft dient im Wesentlichen dazu, Vermögen bzw. Kundenstock aus einer Insolvenzmasse herauszulösen. Seit es Insolvenzen gibt, gibt es auch in Österreich und Deutschland Auffanggesellschaften. Jedoch muss eine Auffanggesellschaft in der Konstruktion sauber installiert werden, um nicht anschließend Probleme mit Gläubigern bzw. Masseverwalter und Gerichte zu bekommen.
Eine sauber installierte Auffanggesellschaft, die weder Vermögensmasse verschiebt noch Gläubiger schädigt ist legal und wird sogar empfohlen um ein Leben nach der Insolvenz zu gewährleisten.
Auffanggesellschaft - Wann ist diese sinnvoll?
Eine Auffanggesellschaft ist nur dann sinnvoll, wenn durch die Übernahme des Kundenstockes bzw. des Vermögens aus der Konkursmasse gewährleistet ist, dass danach das Unternehmen gewinnbringend fortgesetzt werden kann. Dies ergibt sich aus einer Analyse der Insolvenz, da hier klar erkennbar ist, warum das Unternehmen bzw. der Unternehmer in eine finanzielle Schieflage geraten ist. Sollten diese Einflussfaktoren einen Fortbestand des Unternehmens nach erfolgreicher Insolvenzführung nicht behindern, dann steht einer Auffanggesellschaft nichts mehr im Wege.
Auffanggesellschaft - Welche Firmenkonstrukte sind prinzipiell möglich?
In der Vergangenheit wurde im Wesentlichen die klassische GmbH herangezogen, mangels anderer Alternativen. Das heisst als Auffanggesellschaft wurde eine GmbH gegründet, die ihrerseits die Vermögensgüter der in insolvenzgeratenen Firma aus der Masse herausgekauft hat. Andere Gesellschaftsformen kamen seltener in Frage, da eine Auffanggesellschaft auch nach einer Risikobeschränkung trachten muss, damit keine persönliche Haftung aus der Übernahme und/oder der Fortführung bestehen kann.
In Zeiten der Europäischen Union und der Niederlassungsfreiheit ausländischer Unternehmen kamen auch ausländische Gesellschaftsformen in Bezug auf Auffanggesellschaften in Frage.
Angefangen hat es mit der Englischen Limited. Da die Englische Limited die billigste Gesellschaftsform derzeit in der Europäische Union ist, löste dies einen wahren Boom bei den Auffanggesellschaften aus. Jedoch möchte ich darauf verweisen, dass die billigste Gründungsform nicht immer die beste ist. Letztendlich hat sich herausgestellt, dass die Englische Limited im Falle einer Insolvenz der Auffanggesellschaft vor persönlicher Haftung nicht schützt, weil de facto kein Eigenkapital bei der Gründung der Auffanggesellschaft zu hinterlegen ist.
Damit kommen wir auch schon zum nächsten Gründungsland, nämlich Spanien. Die Spanische SL eignet sich hervorragend als Auffanggesellschaft, da die Spanische SL alle Rahmenbedingungen einer Kapitalgesellschaft erfüllt und daher auch die persönliche Haftung des Geschäftsführers auf das Eigenkapital beschränkt, jenes in Spanien 3.006 Euro beträgt.