 Auslagerung ins Ausland aus steuerlicher SichtEbenen zur SteueroptimierungFolgende Abhandlung wurde geschrieben für in Österreich Steuerpflichtige, die ihr Unternehmen ins Ausland verlegen möchten. Es wurde darauf geachtet, alle Ebenen zu durchleuchten, dass der jeweilige Steuerpflichtige in den Genuss der Steueroptimierung kommt. Alle angeführten Punkte wurde gewissenhaft und recherchiert, können allerdings nur einen Übersicht bieten, denn jeder Fall muss individuell betrachtet werden. Sollten Sie Interesse an einer diesbezüglichen Beratung haben, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Steuerberater oder an uns. Ebenen der SteueroptimierungDamit ein Unternehmen in den Genuss einer Auslagerung ins Ausland kommt, ist es unbedingt notwendig die steuerliche Situation auf zwei Ebenen zu optimieren. 1.) Die gesellschaftsrechtliche Ebene, damit sicher gestellt ist, dass die Gesellschaft auch im Ausland mit ihren Gewinnen steuerpflichtig wird. Man spricht auch von den Mindestanforderungen, damit eine Gesellschaft in dem jeweiligen Ausland seine Gewinnen versteuern kann. 2.) Die Ebene der Gesellschafter, damit die Gewinne, Ausschüttungen, GF-Bezüge, AR-Vergütungen, Zinsen, Lizenzen, Mieten usw. weitgehend im Ausland zur Versteuerung gelangen. Um diese Optimierungen durchführen zu können werden die Maßgeblichen Parameter durchleuchtet und in Relation zu den DBAs (Doppelbesteuerungsabkommen) gestellt. Im wesentlichen kann man davon ausgehen, dass die Ebene1 fast immer identisch in den jeweiligen Ländern ist, jedoch die Ebene2 abhängig von den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen zu sehen ist. Steueroptimierung auf gesellschaftsrechtlicher EbeneWeiterführende Informationen... |