 Firmengründung in den NiederlandenÖsterreichische Gesellschaften und Einzelpersonen können in den Niederlanden im Allgemeinen ohne Einschränkungen Firmen gründen; diese sind in allen Belangen Unternehmen, die sich in rein niederländischem Eigentum befinden, gleichgestellt. In den Niederlanden besteht kein Erfordernis einer inländischen Kapitalbeteiligung oder Unternehmensführung. Standortwahl und Immobilienbesitz sind frei.
Die Ausübung unternehmerischer Tätigkeiten unterliegt im Allgemeinen keinen Beschränkungen; für bestimmte Gewerbe und Berufe bestehen allerdings noch Zugangsregelungen. Ausgenommen hiervon sind des Weiteren auch Tätigkeitsbereiche, in welchen der öffentlichen Hand eine Monopolstellung eingeräumt wird. Für Kapitalimporte bestehen keine devisenrechtlichen Beschränkungen; ausländische Kapitalbeteiligungen an inländischen Gesellschaften sind daher uneingeschränkt möglich.
Die derzeitigen Devisenkontrollvorschriften sind minimal; der Transfer von Darlehenszinsen, Dividenden und Gewinnen sowie die Rücküberweisung von Stammkapital oder Restvermögen bei Firmenliquidation sind genehmigungsfrei. Auslandsüberweisungen können in jeder Währung erfolgen. Devisenausländer können, ebenfalls ohne Einschränkung, sowohl Euro- als auch Fremd-währungskonten bei niederländischen Banken eröffnen.
Ausländische Führungskräfte können eine einkommensteuerrechtliche Vorzugsbehandlung beanspruchen!
Ein Service der AUSSENWIRTSCHAFT ÖSTERREICH (AWO)Gesellschaftsrecht Niederlande | Gesellschaftsrecht in den Niederlanden | | Ein Überblick... |  |  | Zweigniederlassung in den Niederlanden | | Eine Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens wird durch die niederländische Gesetzgebung wirtschaftlich wie auch rechtlich als Teil der Muttergesellschaft betrachtet; sie verfügt daher, ungeachtet der Gesellschaftsform der letztgenannten, über keine rechtliche Selbständigkeit. |  |
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