 Gewerberecht Slowakei Sedlackova Martina SLC-Fachredaktion Bratislava Das slowakische Gewerberecht basiert auf dem Gewerbegesetz Nr. 455/1991. Demgemäß kann eine natürliche Person mit Wohnsitz und eine juristische Person mit Sitz außerhalb der Slowakei unter denselben Bedingungen ein Gewerbe ausüben wie eine slowakische Person, sofern das Gewerbegesetz und andere Gesetze nichts Abweichendes bestimmen. Das slowakische Gewerberecht unterscheidet zwischen zwei Kategorien von Gewerben: - Meldepflichtige Gewerbe: Handwerkliche Gewerbe, Gebundene Gewerbe und Freie Gewerbe (Gewerbeschein als Beleg für Gewerbeberechtigung)
- Konzessionierte Gewerbe: (Konzessionsurkunde als Beleg für Gewerbeberechtigung)
Der Antrag auf Erteilung einer Gewerbeberechtigung ist beim örtlich zuständigen Gewerbeamt zu stellen. Wir seitens der SLC-Europe kümmern uns selbstverständlich um sämtliche relevanten Schritte zur Gerwerberechtserlangung. Jahrelange Erfahrung am Slowakischen Markt und vor allem die internationale Einbettung unserer Büros gewährleisten Ihnen einen reibungslosen Ablauf wenn es darum geht, Gewerbeberechtigungen gebundener Gewerbe in der Slowakei zu beantragen.   Gebundene Gewerbe in der SlowakeiInformationen über die Vorraussetzungen von div. gebunden Gewerben in der Slowakei |