 GmbH - Gründung in Belgiensociété privée à responsabilité limitée - s.p.r.l. besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid - b.v.b.a.Für die Gründung einer GmbH sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: - Grundsätzlich mindestens drei Gesellschafter, die auch eine juristische Person sein können. Aber auch eine Ein-Mann-Gesellschaft ist möglich.
- Ein Mindestkapital von EUR 18.550, das voll gezeichnet und zu mindestens EUR 6.200 (=1/3) effektiv eingezahlt werden muss. Im Fall einer Ein-Mann-Gesellschaft muss das Kapital voll eingezahlt werden. Bei Erhöhung müssen die Baranteile zu 1/5, Sachanteile jedoch zu 100 % eingezahlt werden.
Die Organe der GmbH sind: - Die Generalversammlung der Gesellschafter: Dieses oberste Organ besteht aus der Gesamtheit der Gesellschafter. Ihr obliegt u.a. die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer, sie beschließt Kapitalerhöhungen bzw. Herabsetzungen sowie andere Statutenänderungen.
- Verwalter (Geschäftsführer): Die GmbH wird von einem oder mehreren Geschäftsführern geleitet, die auf bestimmte oder unbestimmte Zeit bestellt werden. Diese müssen weder Gesellschafter noch Angestellte und können auch juristische Personen sein. Sieht die Satzung der Gesellschaft nichts anderes vor, vertritt jeder Geschäftsführer die Gesellschaft alleine sowohl gerichtlich und als auch außergerichtlich.
Hat eine Gesellschaft bis 100 Beschäftigte (Vollzeitbeschäftigungen im Jahresdurchschnitt) oder wenn mehr als nur eines der folgenden Kriterien erfüllt ist, 50 Beschäftigte oder EUR 7,3 Mio. oder EUR 3,625 Mio., kostet sie die Bilanz ca. EUR 200. Eine GmbH, die über diesen Schwellenwerten liegt, muss analog zur AG auch einen Rechnungsprüfer bestellen und die Bilanz kostet sie EUR 500. Muss kein Rechnungsprüfer bestellt werden, obliegt jedem Gesellschafter die Kontrollfunktion, wobei ein Steuerberater als Vertreter bestellt werden kann.
Die GmbH entsteht wie die AG mit Hinterlegung des notariellen Gründungsvertrages beim Handelsgericht. Sie kann auf unbestimmte Dauer ausgelegt sein.
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