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Aktiengesellschaft in Luxemburg

Die Zahl der Gesellschafter beträgt mindestens 1 (s.a.r.l. unipersonnelle) und maximal 40. Das Stammkapital muss mindestens 12.394,68 EUR betragen, voll gezeichnet und eingezahlt sein. Das Gesetz vom 28. Dezember 1992 hat die Möglichkeit der Gründung einer Einmanngesellschaft eingeführt, die den gleichen Prinzipien wie die der GmbH unterliegt.

Die Organe sind:

  • Gesellschafterversammlung: Sie setzt sich aus allen Gesellschaftern zusammen, die Abhaltung einer jährlichen Gesellschafterversammlung ist nicht erforderlich, wenn die Zahl der Gesellschafter 25 nicht übersteigt. Die Gesellschaftsanteile können nur mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung, in der mindestens 75% des Gesellschaftskapitals vertreten sein muss, abgetreten bzw. veräußert werden:
  • Geschäftsführer: Eine Ges.m.b.H wird von einem oder mehreren Geschäftsführern, die nicht Gesellschafter sein müssen und Ausländer sein können bzw. in Luxemburg nicht ansässig sein müssen, geleitet.
  • Buchprüfer: Ein internes Kontrollorgan ist erst ab 25 Gesellschaftern notwendig und besteht aus Beauftragten, die nicht Gesellschafter sein müssen. Die Bestimmungen bezüglich der Heranziehung externer Buchprüfer sind dieselben wie bei einer AG.
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