 Insolvenzrecht BulgarienDas bulgarische Insolvenzrecht wurde im Jahr 2003 novelliert. Die Insolvenzvorschriften gelten für alle Kaufleute außer den öffentlich-rechtlichen Unternehmen mit der Monopolstellung auf dem bulgarischen Markt, den Freiberufler und den Landwirten. Für die Banken und die Versicherungsunternehmen sind solche Vorschriften in speziellen Gesetzen zum Vorhanden.
Das Insolvenzverfahren wird mit einem Eröffnungsantrag beim Gericht eingeleitet, den Schuldner, jeder Gläubiger und die Agentur für staatliche Forderungen stellen darf. Der Insolvenzverwalter, der in der Gläubigerversammlung gewählt wird und vom Insolvenzgericht genehmigt wird, vertritt das insolvente Unternehmen nach innen und außen. Seine Handlungen unterliegen der gerichtlichen Kontrolle. Das Insolvenzverfahren wird mit der Befriedung der Gläubiger durch gerichtlichen Beschluss beendet. Während des Insolvenzverfahrens kann ein Insolvenzplan erstellt werden, der zur Enthaltung des Unternehmens führen soll. Aufgrund dieses Plans können die Verbindlichkeiten des Unternehmens zum Teil oder auch ganz erlassen werden. Die Vereinbarungen in diesem Plan gelten für alle Gläubiger.
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