 Körperschaftssteuer in SpanienSpanien weist bei der Körperschaftssteuer eine Besonderheit auf. In der Regel ist es in Europa so, dass die Besteuerung von Einkommen oder Erträgen in fast allen EU-Staaten über zwei Steuerarten erfolgt: die Einkommenssteuer, das ist jene Steuer über das persönliche Einkommen der natürlichen Person und: Die Körperschaftssteuer, die das steuerpflichtige Einkommen von juristischen Personen belastet. Im Unterschied zu Deutschland bzw. Österreich werden in Spanien Personengesellschaften als weitere juristische Personen betrachtet und zur Körperschaftssteuer veranlagt. Die sociedad comanditaria por acciones (ähnelt in Deutschland der KG) oder die sociedad en nobmre colectivo (ähnelt in Deutschland der OHG) versteuern ihre Gewinne selbst. Erst durch die Ausschüttung der Gewinne, werden diese zu steuerpflichtigen Einnahmen der Gesellschafter. Es gibt in Spanien auch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (sociedad civil), diese bleibt von der Unternehmensbesteuerung verschont und wird auf der Ebene der Einkommenssteuer direkt den Gesellschaftern zugeordnet. In Spanien ist die Körperschaftssteuer wie fast überall eine jährliche Steuer, die sich mit dem Geschäftsjahr des Unternehmens deckt. Unternehmen müssen innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres eine jährliche Generalversammlung abhalten, in der der Jahresabschluss genehmigt wird. Dieser muss dann innerhalb von 25 Kalendertagen zur endgültigen Steuererklärung führen, die beim Finanzamt eingereicht werden muss. Steuersatz: Der allgemeine Steuersatz für die Körperschaft beträgt 35 %. Ausnahmen bestätigen die Regeln. Anders als in Deutschland wurden in den letzten Jahren ermäßigte Steuersätze eingeführt. Nähere Informationen darüber erhalten Sie gerne bei einem Beratungsgespräch Abschlagszahlungen (Pagos Fraccionados): Die Spanische S.L. muss quasi als Vorauszahlung drei Teilzahlungen (April, Oktober, Dezember) vornehmen. Die Höhe dieser Abschlagszahlungen kann das Unternehmen nach zwei unterschiedlichen Ermittlungsmethoden vornehmen. Nähere Informationen erhalten Sie gerne bei einem ausführlichen Beratungsgespräch in unserer Steuerberatungskanzlei in Palma.
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