Lohnt sich die Gründung einer spanischen S.L.? Diese Frage werden sich schon viele Unternehmer gestellt haben. Was aber ist eine spanische S.L., welche Vorteile und Voraussetzungen bietet diese beliebteste Gesellschaftsform in Spanien?
Bei der S.L. handelt es sich um die spanische Form der deutschen GmbH. Sie ist eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, die jeden gesetzlich zulässigen Zweck verfolgen kann.
Attraktiv ist sie insbesondere auf Grund der Haftungsbeschränkung auf das Stammkapital, welches nur in relativ geringer Höhe zu erbringen ist. Zudem ist eine Übertragung von Gesellschafteranteilen an aussenstehende Personen nur nach Einwilligung der Gesellschaft, also nach Mehrheitsentscheidung der Gesellschafter möglich. Dadurch kann sichergestellt werden, dass ein einzelner Gesellschafter seinen Anteil nicht an eine von den anderen Gesellschaftern nicht als Mitgesellschafter erwünschte Person übertragen kann.
Die S.L. kann sowohl als Einmanngesellschaft als auch von mehreren Gesellschaftern gemeinsam gegründet werden. Eine Beschränkung der Gesellschafteranzahl gibt es nicht.Für die Gründung einer S.L. ist ein Mindestkapital von 3.005,06 € (500.000 Peseten) zu erbringen. Dies ist vollständig einzuzahlen und durch Bankbescheinigung nachzuweisen. Die jeweilige Höhe des Stammkapitals ist in der Satzung festzulegen, auf Grund höherer Glaubwürdigkeit empfiehlt es sich, ein höheres Stammkapital als das gesetzlich geforderte festzulegen. Spätere Kapitalerhöhungen können durch die Hauptversamlung beschlossen werden.
Das Kapital kann auch durch eine Sacheinlage, also durch wirtschaftlich bewertbare Güter oder Rechte eingebracht werden. Für die Bewertung der Güter ist zwar das Urteil eines Sachverständigen hilfreich, jedoch nicht erforderlich.Durch die notarielle Beurkundung des auf spanisch zu errichtenden Gesellschaftervertrages und die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister wird die Gesellschaft errichtet. Dabei ist es ratsam, sich an einen spanischen Juristen zu wenden, der mit dem Ablauf vertraut ist. Bei der Gründung einer Einmanngesellschaft ist zu beachten, dass dieser Status stets in allen Unterlagen und Briefen angegeben werden muss.Die Gesellschafterversammlung, die auch den oder die Geschäftsführer bestimmt - es kann Einzelvertretung oder Gesamtvetretung mehrerer Geschäftsführer vereinbart werden -, kann auch im Ausland einberufen und durchgeführt werden. Eine Anwesenheit in Spanien ist daher nicht erforderlich, so können unter Umständen hohe Anreisekosten gespart werden.
Die Haftung des einzelnen Gesellschafters für die Verbindlichkeiten der S.L. beschränkt sich auf das eingebrachte Kapital, eine weitergehende persönliche Haftung besteht nicht. Die Gesellschafter haften als Gesamtschuldner zu gleichen Teilen.
Fazit: Mit lediglich 3.005,06 € Mindeststammeinlage bietet die S.L. sowohl für kleine als auch für grosse Umsätze eine ideale Rechtsform. Sie beschränkt die Haftung der Gesellschafter auf die eingebrachte Stammeinlage und gestaltet damit das Unternehmerrisiko in finanzieller Hinsicht relativ überschaubar.