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Steuerrecht in Litauen

Das litauische Steuerrecht hat in den letzten Jahren sehr viele Änderungen erfahren. So wurde Ende 2001 das Körperschaftssteuergesetz überarbeitet, Mitte 2002 trat das neue Mehrwertsteuergesetz in Kraft, welches Anfang 2004 aufgrund des EU-Beitrittes eine bedeutende Novellierung erfuhr. Anfang 2003 trat das neue Gesetz zur Einkommenssteuer in Kraft und mit dem EU-Beitritt zum 1. Mai 2004 ein neues Gesetz zu Verbrauchssteuern und zur Steuerverwaltung.

Derzeit kennt man im litauischen Steuerrecht folgende Steuern:

  • Körperschaftssteuer
  • Einkommenssteuer
  • Mehrwertsteuer
  • Grundsteuer
  • Immobiliensteuer für Unternehmen und Organisationen
  • Verbrauchssteuern (z. B. Mineralöl, Gas, Alkohol, Tabak)
  • Naturressourcensteuer (auf Verpackungen)
  • Lotterie- und Glückspielsteuer
  • Verpflichtende staatliche Sozialversicherung
  • Erbschaftssteuer
  • Zollabgaben

Nationale Steuern werden von der Staatssteuerinspektion (litauisches Finanzamt) eingehoben. Die Mehrwertsteuer und Verbrauchssteuern werden von der Zollbehörde eingehoben. Die Steuerbehörden, die Einhebung und die Verwaltung der Steuern und die Rechte und Pflichten der Steuerzahler werden im Gesetz über die Steuerverwaltung geregelt.

Steuerrecht in Litauen

Weiterführende Informationen

Körperschaftssteuer in Litauen
Das Gesetz zur Körperschaftssteuer trat mit 1. Jänner 2002 in Kraft. Entsprechend diesem Gesetz unterliegen litauische Unternehmen der Körperschaftssteuer mit Ihrem Welteinkommen und ausländische Unternehmen für den Teil des Einkommens, den Sie mittels einer permanenten Betriebsstätte in Litauen verdient haben und das Einkommen, welches durch Einkunftsquellen in Litauen verdient wurde.
Einkommenssteuer in Litauen
Derzeit liegt der Regelsteuersatz der persönlichen Einkommenssteuer bei 33 %. Ab 01.07.2006 wird dieser Steuersatz auf 27 % vermindert und ab 01.01.2008 auf die finale Zielgröße von 24 % gesenkt.
Mehrwertsteuer in Litauen
Das MWSt-Gesetz Litauens trat per 1. Juli 2002 in Kraft und wurde per 1. Mai 2004 an die EU-Normen, inklusive der 6. MWSt-Richtlinie, angepasst. Es kommen somit auch alle Regelungen zur MWSt. auf innergemeinschaftliche Lieferungen zur Anwendung.
Mehrwertsteuerrückerstattung in Litauen
Im Kapitel XIII des litauischen MWSt-Gesetzes von 2002 (per 15. Jänner 2004 mit der Verordnung IX-1960 novelliert), wurde die Möglichkeit der Mehrwertsteuer-Rückvergütung für ausländische Unternehmen geschaffen.
Doppelbesteuerungsabkommen Österreich - Litauen
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Litauen (BGBl. III 209/2005) wurde seit 2002 ausverhandelt, am 6. April 2005 unterschrieben und ist seit 17. November 2005 in Kraft getreten.

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