 Tschechien: Straßenverkehrsgesetz07.02.2010Durch die Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes haben sich in Tschechien mehrere Änderungen zum 1. Jänner 2010 ergeben. Künftig unterliegen nur noch Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen bei Fahren auf gebührenpflichtigen Autobahnen und Schnellstraßen einer zeitlichen Gebührenplficht, die durch Autobahnvignetten geblichen wird. Für Fahrzeuge von 3,5 - 12 Tonnen beginnt die Mautpflicht zu verschiedenen Zeitpunkten, aber immer am Tag nach Ablauf der im Jahr 2009 ausgegebenen Vignette. |