 Ungarn - Firmengründung und Expansion nach UngarnUngarn ist wie fast jedes "Neue" EU-Mitglied ein attraktiver Wirtschaftsstandort, obwohl es immer mehr den Anschein hat, dass Ungarn zum Stillstand gekommen ist. Wir merken in unserer täglichen Beratungspraxis, dass mehr Firmen aus Ungarn wieder absiedeln möchten, als neue Standorte dort zu gründen. Grundsätzlich stehen einem Firmengründer in Ungarn folgende Unternehmens- bzw. Gesellschaftsformen zur Gründung offen: EU- Bürger können als Einzelunternehmer einer unternehmerischen Tätigkeit nachgehen. Einzige Voraussetzung dafür ist der Besitz eines so genannten „Unternehmerausweises". Weiters besteht die Möglichkeit der Gründung von so genannten Wirtschaftsgesellschaften. Dazu gehören etwa die Offene Handelsgesellschaft (Kkt) und die Kommanditgesellschaft (Bt), die beide den Personenhandelsgesellschaften zuzurechnen sind und damit keine eigene Rechtspersönlichkeit entfalten.
Ebenfalls unter den Begriff der Wirtschaftsgesellschaft fallen die Kapitalgesellschaften - wie auch in Österreich - die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Kft) und die Aktiengesellschaft (Rt), beide mit dem Status einer juristischen Person - und daher mit eigener Rechtspersönlichkeit - versehen. Die am meisten gebräuchlichste Rechtsform für Investitionen in Ungarn ist die Kft.  Firmengründung in UngarnWeitere Erklärungen zu den Gesellschaftsformen in Ungarn: | 07.02.2010 | Ratingagentur Stadard & Poors gibt Stellungnahme ab | | 17.07.2007 | Die neuesten Pläne der Koalition bekräftigen die Einführung der Immobiliensteuer 2008, die aber erstmals 2009 zu zahlen wäre. | | 14.07.2007 | Das Agrarministerium in Budapest unterstützt die Ansicht der Europäischen Kommission. |
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