Star Light Consulting
SLC
SLC> Firmengründung Europa> Firmengründung Ungarn

Wir optimieren Steuern

Gemeinsam mit Ihren Steuerberatern erarbeiten wir ein seriöses legales Konzept zur Steueroptimierung.

Workshop

Besuchen Sie einen unserer Businessworkshops auf Mallorca oder Zypern. Namhafte Experten refererieren über Steuerrecht, Unternehmensverlagerung usw.

Partner in einem starken Team


Werden Sie Partner eines internationalen Beraternetzwerkes!

Druckansicht

Ungarn - Firmengründung und Expansion nach Ungarn

Ungarn ist wie fast jedes "Neue" EU-Mitglied ein attraktiver Wirtschaftsstandort, obwohl es immer mehr den Anschein hat, dass Ungarn zum Stillstand gekommen ist. Wir merken in unserer täglichen Beratungspraxis, dass mehr Firmen aus Ungarn wieder absiedeln möchten, als neue Standorte dort zu gründen.

Grundsätzlich stehen einem Firmengründer in Ungarn folgende Unternehmens- bzw. Gesellschaftsformen zur Gründung offen:

EU- Bürger können als Einzelunternehmer einer unternehmerischen Tätigkeit nachgehen. Einzige Voraussetzung dafür ist der Besitz eines so genannten „Unternehmerausweises".


Weiters besteht die Möglichkeit der Gründung von so genannten Wirtschaftsgesellschaften. Dazu gehören etwa die Offene Handelsgesellschaft (Kkt) und die Kommanditgesellschaft (Bt), die beide den Personenhandelsgesellschaften zuzurechnen sind und damit keine eigene Rechtspersönlichkeit entfalten.

Ebenfalls unter den Begriff der Wirtschaftsgesellschaft fallen die Kapitalgesellschaften - wie auch in Österreich - die
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Kft) und die Aktiengesellschaft (Rt), beide mit dem Status einer juristischen Person - und daher mit eigener Rechtspersönlichkeit - versehen.

Die am meisten gebräuchlichste Rechtsform für Investitionen in Ungarn ist die Kft.

Firmengründung in Ungarn

Weitere Erklärungen zu den Gesellschaftsformen in Ungarn:

GmbH - Gründung in Ungarn
KG - Gründung in Ungarn
OHG - Gründung Ungarn
AG - Gründung Ungarn
07.02.2010

Ungarn: Änderung der Bonieinstufung von Staatsanleihen

Ratingagentur Stadard & Poors gibt Stellungnahme ab
17.07.2007

Ungarn: Immobiliensteuer 2008?

Die neuesten Pläne der Koalition bekräftigen die Einführung der Immobiliensteuer 2008, die aber erstmals 2009 zu zahlen wäre.
14.07.2007

Ungarn: Opponiert weiterhin zur geplanten EU-Reform des Weinbaus

Das Agrarministerium in Budapest unterstützt die Ansicht der Europäischen Kommission.
Druckansicht

19 % legal endbesteuert!

Für Steuerpflichtige aus Österreich und Deutschland.

Monatlicher Newsletter

1x pro Monat Top-Infos

Der direkte Vergleich!

Englische Limited, Spanische SL und Slowakische SRO - der direkte Vergleich! Jetzt können Sie selbst entscheiden.