 Einbeziehung Dritter bei der UnternehmenssanierungWesentliche Außenstehende, die für das Sanierungskonzept zu gewinnen gilt, sind zumeist Banken, eventuell andere wichtige Gläubiger, sowie die wichtigsten Lieferanten - auf diese Guppe wir noch eingehen werden. Hilfreiche Unterstützung erhlaten Sie von uns als Unternehmensberater, Ihrem Steuerberater und eventuell noch unter Einbeziehung eines Rechtsanwaltes. Von Ausnahmen abgesehen, erscheint es jedoch von uns im Rahmen solcher Sanierung als angebracht, wenn die Federführung im Rahmen der Geschäftsführung liegt, hier sind die in erster Linie Verantwortlichen (und bei Einzelunternehmungen und Personengesellschaften ist der Unternehmer zumeist auch der am meisten Betroffene) - wir haben die Konstellation nach Hilfsfunktionen. Dies darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass uns oftmals entscheidende Bedeutung zukommt, beispielsweise, um Banken und sonstige Dritte zur Mitwirkung zu gewinnen. Der Steuerberater hat gewissermaßen eine Treuhänderfunktion, nicht nur bezüglich des von ihm testierten Jahresabschlusses, sondern auch in seiner Stellungnahme zum vorgelegten Sanierungskonzept. Für einen Banker, der die Empfehlung für ein Sanierungskonzept auch innerhalb seines Hauses vertreten muss, kann es hilfreich sein, wenn er auf ein entsprechendes Gutachten von uns in Kombination mit dem Steuerberater verweisen kann. Sosehr gerade auch in Not geratene Unternehmer manchmal Hilfe und Stütze bei uns erwarten, sosehr scheint es auf der anderen Seite sinnvoll, davon auszugehen, in uns eher Treuhänder zu sehen, die zumeist nach beiden Seiten hin Verantwortung tragen und entsprechende Verpflichtungen erfüllen. Banken kommt häufig bei Sanierungen eine Schlüsselstellung zu. Sie müssen zumeist bezüglich Ihrer Kreditgewährung stillhalten, oftmals wird sogar erwartet, dass sie für den Sanierungsprozess zusätzliche Mittel - und sei es nur vorübergehend - zur Verfügung stellen. Insoweit ist es nahezu unabdingbar, sie von der Schlüssigkeit des Sanierungskonzeptes zu überzeugen. Dabei spielt das in der Vergangenheit aufgebaute (oder auch nicht aufgebaute) Vertrauensverhältnis eine wesentliche Rolle. Irritationen können sich ergeben, wenn beispielsweise jetzt in der Krisensituation bei der neuesten Bilanz - oder einem auf dem Stichtag zu erstellenden Status - Bilanzpositionen abweichend und ungünstiger bewertet werden müssen als in der Vergangenheit. Dennoch sollten solche Notwendigkeiten offen dargelegt werden und nicht nur stillschweigend erfolgen, da in der Regel davon auszugehen ist, dass sie bei der späteren Bilanzanalyse sowieso erkannt werden, dann aber den Eindruck erwecken müssen, dass sie vorenthalten werden sollten. Außerdem werden gerade in akuten Krisensituationen, bei denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie auch in das Staditum der Unbeherrschbarkeit abgleiten (also trotz aller Sanierungsbemühungen zur Insolvenz führen), auch Steuerberater für ihr Testat zu einer weit höheren Vorsicht neigen als in Bezug auf Wertansätze, die sie im Rahmen früherer Abschlüsse zu tolerieren bereit waren - und sei es nur im Sinne eines Niederwertsprinzips, nach dem bei bestimmten Vermögensgegenständen nicht von einer nachhaltigen erwerbswirtschaftlichen Nutzung ausgegangen werden kann. Nicht immer ist es leicht - und manchmal wird auch von den Unternehmen zunächst die Notwendigkeit nicht ausreichend erkannt -, deutlich zu machen, inwieweit es sich um Wertberichtigungen im Rahmen des geplanten Sannierungskonzeptes handelt (beispielsweise, weil Gegenstände als nicht betriebsnotwendig veräußert werden sollen, selbst wenn der zu erwartende Verkaufserklös unter dem Buchwert liegt) und nicht um Berichtigungen früherer fehlerhafter Ansätze. Zusätzliche Probleme können sich ergeben, wenn mehre Banken beteiligt sind. Sobald die Notwendigkeit einer Sanierung (Sanierungsbedarf) thematisiert ist, gilt zumindest das sorgsame Bemühen, im Sinne von Risiko und Absicherung nicht ungünstiger gestellt zu sein als andere Geldinstitute. Falls nicht eine wirklich dominierende und zum Unternehmen stehende Hausbank entsprechend unterstützend agiert, kann sich daraus die Situation ergeben, dass die vorsichtigste Bank (und ggf. auch die desktruktivste) den Kurs bestimmt. Dies kann noch verstärkt werden, wenn die Banken die Situation für so akut einstufen, dass sie sich zu einem sogenannten "Bankenpool" zusammenschließen. Entsprechendes gilt für andere Kreditgeber. Bei Lieferanten gilt vor allem die Lieferung notwendiger Artikel sicherzustellen. Je mehr sie vom Sanierungskonzept überzeugt sind und zugleich weiterhin gute Geschäftsbeziehungen mit dem gesundeten Unternehmen erwarten können, desto eher wird ihre Bereitschaft geweckt. Bei den Bemühungen um Kreditsicherungen kann es zu Interessenskonflikten zwischen Lieferanten und Banken kommen (zB. Eigentumsvorbehalt und Sicherungsübereignung, etc.) Ähnlich können sich Fragestellungen ergeben, ob dem in der Sanierung befindlichen Unternehmen zusätzliche Mittel in Form von Bankkrediten oder Ausweitung von Lieferantenkrediten zur Verfügung gestellt werden sollen, etc. Vorgehensweisen und Lösungen sind nur im konkreten Einzelfall zu finden. |