Star Light Consulting

Wir optimieren Steuern

Gemeinsam mit Ihren Steuerberatern erarbeiten wir ein seriöses legales Konzept zur Steueroptimierung.

Workshop

Besuchen Sie einen unserer Businessworkshops auf Mallorca oder Zypern. Namhafte Experten refererieren über Steuerrecht, Unternehmensverlagerung usw.

Partner in einem starken Team


Werden Sie Partner eines internationalen Beraternetzwerkes!

Vermögenssteuer in Spanien

In Spanien ansässige Personen müssen eine Vermögenssteuererklärung abgeben, wenn ihr Nettovermögen EUR 108.182 bzw. ihr Bruttovermögen EUR 601.012,10 übersteigt. Das Nettovermögen ist definiert als Bruttovermögen abzüglich der Verbindlichkeiten des Steuerpflichtigen. Nicht in Spanien ansässige Personen haben hinsichtlich jener Güter und Rechte, die sich in Spanien befinden bzw. hier geltend gemacht werden können, eine Vermögenssteuererklärung abzugeben.

Der Tarif der Vermögenssteuer liegt progressiv zwischen 0,2 % und 2,5 %. Das Gesetz kennt eine Reihe von Steuerbefreiungen, so z.B. für Gegenstände des spanischen Kulturerbes oder des Erbes der autonomen Region sowie Haushaltsgegenstände, ausgenommen Objekte wie Schmuck oder Pelzmäntel.
Vermögenswerte und Rechte natürlicher Personen, die zur Ausübung einer unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit notwendig sind, sind von der Steuer befreit, wenn gewisse gesetzliche Voraussetzungen erfüllt werden.

19 % legal endbesteuert!

Für Steuerpflichtige aus Österreich und Deutschland.

Monatlicher Newsletter

1x pro Monat Top-Infos

Der direkte Vergleich!

Englische Limited, Spanische SL und Slowakische SRO - der direkte Vergleich! Jetzt können Sie selbst entscheiden.