 Vermögenssteuer in SpanienIn Spanien ansässige Personen müssen eine Vermögenssteuererklärung abgeben, wenn ihr Nettovermögen EUR 108.182 bzw. ihr Bruttovermögen EUR 601.012,10 übersteigt. Das Nettovermögen ist definiert als Bruttovermögen abzüglich der Verbindlichkeiten des Steuerpflichtigen. Nicht in Spanien ansässige Personen haben hinsichtlich jener Güter und Rechte, die sich in Spanien befinden bzw. hier geltend gemacht werden können, eine Vermögenssteuererklärung abzugeben.
Der Tarif der Vermögenssteuer liegt progressiv zwischen 0,2 % und 2,5 %. Das Gesetz kennt eine Reihe von Steuerbefreiungen, so z.B. für Gegenstände des spanischen Kulturerbes oder des Erbes der autonomen Region sowie Haushaltsgegenstände, ausgenommen Objekte wie Schmuck oder Pelzmäntel. Vermögenswerte und Rechte natürlicher Personen, die zur Ausübung einer unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit notwendig sind, sind von der Steuer befreit, wenn gewisse gesetzliche Voraussetzungen erfüllt werden. |